Reise- und Zahlungsbedingungen für Trainingslager

Laurin Krohn Coaching
Inhaber: Laurin Krohn
Feistlestraße 19
87629 Füssen
Deutschland
E-Mail: info@laurinkrohn.de
Telefon: +49 1578 3759275

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Reiseveranstalter

Diese Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für die von Laurin Krohn Coaching als Reiseveranstalter angebotenen Trainingslager, soweit diese als Pauschalreisen angeboten werden.

Reiseveranstalter ist:

Laurin Krohn Coaching
Inhaber: Laurin Krohn
Feistlestraße 19
87629 Füssen
Deutschland

Die konkreten Reiseleistungen, Reisedaten und Preise ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung, den vorvertraglichen Reiseinformationen und der Buchungsbestätigung.

2. Vertragsschluss

Mit dem Absenden des entsprechend gekennzeichneten Buchungsformulars gibt der Reisende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages ab.

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch Laurin Krohn Coaching zustande. Der Reisende erhält hierüber eine Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.

Die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen einschließlich des einschlägigen Formblatts für Pauschalreisen werden dem Reisenden vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt.

3. Reiseleistungen

Umfang und Beschaffenheit der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss maßgeblichen Reiseausschreibung und den vorvertraglichen Reiseinformationen.

Soweit für das jeweilige Trainingslager ausgeschrieben, können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:

  • Unterkunft in der angegebenen Zimmerkategorie

  • ausgeschriebene Verpflegungsleistungen

  • Coaching und Trainingssteuerung

  • geführte Radausfahrten

  • Trainings- und Routenplanung

  • Einteilung in geeignete Leistungsgruppen, soweit dies aufgrund der Gruppenzusammensetzung erforderlich und möglich ist

Leistungen, die in der jeweiligen Reisebeschreibung ausdrücklich als nicht enthalten bezeichnet werden, sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.

4. Reisepreis und Zahlung

Der für die jeweilige Reise ausgewiesene Gesamtpreis ist verbindlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Der vollständige Reisepreis ist nach Vertragsschluss sowie Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung zur Zahlung fällig.

Die Rechnung wird separat per E-Mail durch Laurin Krohn Coaching übermittelt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise werden nur verlangt oder angenommen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dem Reisenden insbesondere die erforderliche Insolvenzsicherung nachgewiesen wurde.

5. Mindestteilnehmerzahl

Für einzelne Trainingslager kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden. Die jeweils geltende Mindestteilnehmerzahl sowie die Frist, bis zu der Laurin Krohn Coaching wegen Nichterreichens dieser Teilnehmerzahl zurücktreten kann, ergeben sich aus den vorvertraglichen Reiseinformationen.

Für das Teneriffa Trainingslager 2027 beträgt die Mindestteilnehmerzahl 5 Personen.

Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Laurin Krohn Coaching vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung erfolgt beim Teneriffa Trainingslager 2027 spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurückerstattet.

6. Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Laurin Krohn Coaching. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, den Rücktritt in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erklären.

Laurin Krohn Coaching kann im Falle eines Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei deren Bemessung werden insbesondere der Zeitraum zwischen Rücktritt und Reisebeginn, ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt.

Soweit keine individuelle Berechnung vorgenommen wird, gelten für das Teneriffa Trainingslager 2027 folgende Rücktrittspauschalen:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn: 5 % des Reisepreises

  • 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10 %

  • 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 20 %

  • 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 30 %

  • 6 bis 3 Tage vor Reisebeginn: 40 %

  • weniger als 48 Stunden vor Reisebeginn: 60 %

  • bei Nichtanreise ohne vorherigen Rücktritt: 60 %

Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Laurin Krohn Coaching kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann der frei gewordene Platz anderweitig vergeben werden oder können gebuchte Reiseleistungen storniert werden, werden hierdurch erzielte Einnahmen bzw. ersparte Aufwendungen bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt.

Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

7. Übertragung der Reise auf eine andere Person

Der Reisende kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass an seiner Stelle eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.

Laurin Krohn Coaching ist darüber auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Eine Erklärung, die spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, gilt nach § 651e BGB in jedem Fall als rechtzeitig.

Laurin Krohn Coaching kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

Für eine Vertragsübertragung werden ausschließlich angemessene und tatsächlich entstandene Mehrkosten berechnet.

8. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände

Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, welche die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Reisende vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Rücktrittsentschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.

Auch Laurin Krohn Coaching kann in den gesetzlich vorgesehenen Fällen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vom Vertrag zurücktreten.

9. Trainingsgestaltung

Die in der Reisebeschreibung dargestellte Camp- und Trainingsstruktur beschreibt den vorgesehenen Charakter des Trainingslagers.

Konkrete Routen, Trainingszeiten, Trainingsdauer, Trainingsumfänge, Intensitäten und die Zusammensetzung von Trainingsgruppen können insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen, Straßen- und Verkehrsverhältnissen, Sicherheitsaspekten, behördlichen Vorgaben sowie dem Leistungs- und Trainingszustand der Gruppe angepasst werden.

Die Anpassungen erfolgen mit dem Ziel einer sicheren und trainingswissenschaftlich sinnvollen Durchführung des Trainingslagers.

Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bei erheblichen Änderungen der vereinbarten Reiseleistungen bleiben unberührt.

10. Teilnahme an den Radausfahrten

Das Trainingslager richtet sich an Radsportler, die Erfahrung mit längeren Rennradausfahrten haben.

Für die Teilnahme an gemeinsamen Radausfahrten ist ein verkehrssicheres Fahrrad erforderlich. Während der gemeinsamen Radausfahrten besteht Helmpflicht.

Die Teilnehmer haben die geltenden Straßenverkehrsvorschriften sowie sicherheitsbezogene Anweisungen des Guides zu beachten.

11. Individuelle An- und Abreise

Soweit in der jeweiligen Reiseausschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt die An- und Abreise zum Reiseziel individuell und ist nicht Bestandteil des angebotenen Reisepakets.

Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, seine Anreise so zu planen, dass er die gebuchten Reiseleistungen in Anspruch nehmen kann.

Individuell gebuchte Flüge, Fahrradtransporte oder andere Beförderungsleistungen begründen ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Anbieter und sind nicht Bestandteil des Reisevertrages mit Laurin Krohn Coaching.

12. Mieträder und Leistungen externer Anbieter

Ein Mietrad ist nicht Bestandteil des Reisepreises, soweit dies nicht ausdrücklich in der Reisebeschreibung angegeben wurde.

Schließt der Reisende selbst einen Vertrag mit einem Fahrradvermieter oder einem anderen externen Anbieter, gelten hierfür die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Laurin Krohn Coaching einen Anbieter empfiehlt oder Teilnehmern einen Rabattcode bzw. Sonderkonditionen vermittelt, sofern die Leistung erkennbar nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages ist.

13. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen

Nimmt der Reisende einzelne ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch, entsteht hierdurch nicht automatisch ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

Soweit Laurin Krohn Coaching hierdurch Aufwendungen erspart oder von Leistungserbringern Erstattungen erhält, werden diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

14. Reisemängel und Abhilfe

Wird eine vereinbarte Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, sollte der Reisende Laurin Krohn Coaching unverzüglich darüber informieren und, soweit erforderlich, Abhilfe verlangen.

Laurin Krohn Coaching wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe schaffen, soweit dies möglich und erforderlich ist.

Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bei Reisemängeln, insbesondere auf Abhilfe, Minderung und gegebenenfalls Schadensersatz, bleiben unberührt.

15. Haftung

Für die Haftung von Laurin Krohn Coaching gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzlich zwingende Ansprüche des Reisenden, insbesondere die Rechte aus den gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreiseverträge, werden durch diese Reisebedingungen nicht eingeschränkt.

Für Leistungen, die der Reisende erkennbar unmittelbar bei einem externen Anbieter bucht und die nicht Bestandteil des Reisevertrages mit Laurin Krohn Coaching sind, richtet sich die Verantwortlichkeit nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

16. Reiseversicherungen

Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Auslandskranken-, Unfall- und Fahrradversicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises, soweit in der jeweiligen Reisebeschreibung nichts anderes angegeben ist.

Den Reisenden wird empfohlen, entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen geeigneten Versicherungsschutz abzuschließen.

17. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Die für die jeweilige Reise erforderlichen allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie Informationen zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen vor Vertragsschluss mitgeteilt.

Der Reisende ist für die Einhaltung der für ihn persönlich geltenden Einreisebestimmungen und das Mitführen der erforderlichen Reisedokumente verantwortlich, soweit Laurin Krohn Coaching seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat.

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Soweit dies für die Durchführung des Trainingslagers erforderlich ist, können notwendige personenbezogene Daten an beteiligte Leistungserbringer, insbesondere die Unterkunft, übermittelt werden.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Laurin Krohn Coaching.

19. Kontakt

Laurin Krohn Coaching
Inhaber: Laurin Krohn
Feistlestraße 19
87629 Füssen
Deutschland

E-Mail: info@laurinkrohn.de
Telefon: +49 1578 3759275